Stand 30.10.2026
BAFA-Beratungsförderung für KMU: alle Zahlen 2026 – mit Quellen
Kurz: Das BAFA bezuschusst konzeptionelle Unternehmensberatungen für KMU. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2028. Alle Zahlen unten stammen aus BAFA- oder EU-Primärquellen. Das ist eine Übersicht, keine Rechts- oder Förderberatung.
Das Wichtigste in Zahlen
| Zahl | Aussage | Quelle |
|---|---|---|
| bis 80 % | höchster Fördersatz, je nach Standort | BAFA-Pressemitteilung 30.10.2026 |
| 3.500 € | maximale förderfähige Beratungskosten je Beratung | Merkblatt Zuschuss ab 01.01.2027 / Richtlinie Stand 15.10.2026 |
| 2.800 € | maximaler Zuschuss bei 80 % | Merkblatt Zuschuss ab 01.01.2027 |
| 1.750 € | maximaler Zuschuss bei 50 % | Merkblatt Zuschuss ab 01.01.2027 |
| 2 / Jahr | höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr | BAFA-Programmseite |
| 5 | höchstens fünf Beratungen über die Laufzeit der Richtlinie | BAFA-Programmseite |
| 5 Tage | maximale Beratungsdauer (müssen nicht aufeinanderfolgen) | Richtlinienänderung 12.12.2024 |
| 31.12.2028 | Ende der verlängerten Richtlinie | BAFA-Pressemitteilung 30.10.2026 |
| 01.01.2027 | Antrag nur noch über ELSTER oder BundID | BAFA-Pressemitteilung 30.10.2026 |
| 300.000 € | De-minimis-Grenze in drei Jahren | Richtlinienänderung 12.12.2024 |
| < 250 MA | Beschäftigtengrenze der EU-KMU-Definition | Empfehlung 2003/361/EG |
Abrufdatum aller Einträge: 30.10.2026.
Förderhöhe: 50 % oder 80 % nach Standort
Der Zuschuss hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab (Merkblatt Zuschuss ab 01.01.2027):
- 80 %, max. 2.800 €: neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Region Leipzig) sowie die Regionen Lüneburg und Trier
- 50 %, max. 1.750 €: alte Bundesländer sowie Berlin und Region Leipzig (ohne die Regionen Lüneburg und Trier)
Förderfähig sind Honorar sowie Auslagen und Reisekosten der Beratung. Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug und Zertifizierungskosten zählen nicht.
Liegen die Kosten unter 3.500 €, wird anteilig bezuschusst. Der Rest zum Maximalzuschuss verfällt und lässt sich nicht auf eine spätere Beratung übertragen.
Kontingent: 2 pro Jahr, 5 bis 2028
Jedes förderberechtigte Unternehmen kann innerhalb der Richtlinienlaufzeit mehrere abgeschlossene Beratungen fördern lassen, jedoch höchstens zwei pro Jahr und höchstens fünf insgesamt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung (BAFA-Programmseite).
Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € in drei Jahren.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (Merkblatt Beratungsinhalte ab 01.01.2027). Konzeptionell heißt laut Richtlinie: Analyse, Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen.
Nicht gefördert werden laut demselben Merkblatt unter anderem Maßnahmen,
- die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen (einschließlich ESF Plus) finanziert werden,
- die Vermittlung oder den Verkauf eigener Waren und Leistungen des Beraters zum Zweck haben,
- die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerthemen zum Inhalt haben,
- die überwiegend Gutachten sind,
- die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen sind ausgeschlossen. Für Heilberufe gilt laut Richtlinie eine engere Regelung (nur Qualitätssicherungssysteme).
Verlängerung bis 2028: was sich ab 01.01.2027 ändert
Am 28.10.2026 wurde die Verlängerung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für Anträge ab dem 01.01.2027 gilt laut BAFA-Pressemitteilung:
- Antragstellung nur noch über ELSTER-Konto oder BundID
- als Zahlungsnachweis reicht eine von der Bank erstellte Umsatzanzeige; ein Kontoauszug kann weiterhin verlangt werden
- das verpflichtende Regionalpartnergespräch entfällt
- zu unterschreiben sind nur noch Verwendungsnachweis und Beratungsbericht
Das Kontingent (2 pro Jahr / 5 insgesamt) bleibt.
Nachfrage nach IT- und Marketing-Beratung
Das BAFA nennt keine Fallzahlen. In der Pressemitteilung vom 30.10.2026 heißt es qualitativ: seit 2025 hohe Nachfrage und insbesondere Beratungen zu IT-Dienstleistungen sowie Marketing/Vertrieb hätten stark zugenommen. Eine externe Evaluation habe gezeigt, dass ein Großteil der geförderten Unternehmen danach mindestens eine empfohlene Maßnahme umgesetzt habe – einen Prozentwert veröffentlicht das BAFA nicht.
Das Antragsformular wurde mit 4,61 von 5 Sternen bei 1.842 Nutzerbewertungen bewertet (Stand 30.04.2026, BAFA-Programmseite).
Wer als KMU gilt
Nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG, auf die das BAFA verweist: weniger als 250 Beschäftigte und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. €. Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit. Details stehen im Benutzerleitfaden der EU-Kommission zur KMU-Definition.
Quellen und Methodik
Alle Zahlen stammen aus öffentlichen BAFA- oder EU-Dokumenten, abgerufen am 30.10.2026:
- BAFA-Pressemitteilung „Beratungsförderung für KMU bis Ende 2028 verlängert“ (30.10.2026)
- BAFA-Programmseite Unternehmensberatung
- Förderrichtlinie in der Fassung der zweiten Änderung vom 15.10.2026 (PDF)
- Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis ab 01.01.2027 (PDF)
- Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht ab 01.01.2027 (PDF)
- Änderung der Förderrichtlinie vom 12.12.2024 (PDF)
- EU-Empfehlung 2003/361/EG
Keine Schätzungen, keine Sekundärzahlen ohne Kennzeichnung. Fallzahlen und Bewilligungsstatistiken hat das BAFA für dieses Programm nicht veröffentlicht.
Für die technische IT-Umsetzung neben einer BAFA-Beratung → /de/bafa-digitalisierung. Kontakt: contact@noevis.de.
Diese Seite fasst öffentliche Angaben des BAFA und der EU zusammen. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch Leitstelle, BAFA oder steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheiden die zuständigen Stellen.